Die Wirtschaftskrise hat auch das System der Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union, und dem europäischen Wirtschaftsraum und ihrer Familienangehörigen geändert. Es gab eine spanische Permissivität aufgrund Real Decreto 240/2007, vom 16. Februar uber Eintrag, Freizügigkeit und Aufenthalt in Spanien von Angehörigen der europäischen Mitgliedstaaten und Wirtschaftsraum (nur mit einem Passport unde der Registrierung in der jeweiligen spanischen Stadt). Vorher konnten Sie ohne Beschränkungen hier leben. Durch des Real Decreto Legislativo 16/2012, 20. April hat sich das geändert.
Die Bürger eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder der anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz haben das Recht auf Aufenthalt in Spanien für mehr als drei Monaten, wenn sie erfüllen die Voraussetzungen des Artikels 7 des Real Decreto 240/2007.
1) Der Antrag auf Anmeldung im zentralen Ausländerregister .
2) Die Frist für den Antrag ist drei Monate ab der Einreise nach Spanien.
Eine Erklärung oder eine Arbeitsbescheinigung muss vorgelegt werden. Auch die Anmeldung im System der Sozialversicherung.
Dokumentationen sollten bereitgestellt werden, Akkreditierung Einhaltung folgender zwei Bedingungen:
1.Gesundheitsversicherung, staatlich oder privat.
2. Ausreichende wirtschaftliche Ressourcen, für sich und ihre Familienangehörigen, um nicht zu einer Belastung des spanischen Staates während der Dauer des Aufenthalts zu werden.
Für weitere Fragen, können sie uns gerne unter folgender Emailadresse kontaktieren: mathos@rodriguezbernal.com oder schauen Sie auf unsere Homepage.
Artikel von Mark Athos Franklin, englisher Rechtsanwalt bei der Anwaltskanzlei Rodriguez Bernal.
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Antonio Rodriguez Bernal, Rechtsanwalt und renommierter Spezialist im Recht des Kunstmarktes, historisches Erbe und Antiquitäten. Wir haben auch seit 15 Jahren eine Abteilung fur Ausländerrecht.
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