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KULTURGÜTER

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Unsere Rechtskanzlei ist eine der wenigen in Spanien, die auf Kulturgüter spezialisiert ist.

Für die Streithilfe in der komplexen Welt der Kunstwerke und Kulturgüter ist eine kompetente Beratung unbedingt erforderlich. In diesem Berufsfeld sind mehrere Bereiche der Praxis beteiligt: Strafrecht (Schmuggel, Verbrechen gegen historisches Erbe und gegen geistiges Eigentum); Privatrecht (Kulturgüter, Eigentumsübertragung und Nutzung oder Auswertung von Kulturgütern); Internationales Privatrecht (internationale Eigentumsübertragung von Kulturgütern, Export und Import von Kulturgütern); Verwaltungsrecht (Verfahren der Sanktionsscheine, administrative Berechtigungen) und geistiges Eigentumsrecht (vor allem im Hinblick auf die Werke von lebenden Autoren).

Laut unsere Erfahrung wissen viele Kunden, die in unserem Büro eintreffen, nichts von der Existenz solcher strengen Regeln, die für kulturelle Güter gelten. In der Tat ist es bedauerlich, dass sich viele dieser Regeln erst bewusst wurden, sobald sie bereits in Schleichhandel oder Enteignungsverfahren involviert waren.

Der Markt der Kunstwerke und Kulturgüter (beweglich oder unbeweglich) ist ein Markt mit einem hohen Geschäftsvolumen. Kulturgüter erreichen astronomische Preise in Auktionen oder bei Handelseigentumsuebertragungen. Der Besitz, Transport, die Erhaltung und Eigentumsübertragung dieser Art von Waren müssen deshalb sehr gut überlegt sein. Aus diesem Grund sollte die Intervention eines Rechtsanwalts vor allem präventiv sein.

Wir arbeiten mit Immobiliengutachtern, Kunstgutachtern, Ökonomen und natürlich anderen Rechtsexperten zusammen. Diese Experten sind sowohl spanischer Herkunft, als auch anderen Nationalitäten zugehoerig. Unser Arbeitsgebiet ist ganz Spanien, obwohl wir häufig auch Geschäftsbesuche in anderen Ländern machen. Besonders innerhalb der Europäischen Union und in der Schweiz.

The Last Supper by Zeng Fanzh
The Last Supper by Zeng Fanzh

Unsere professionelle Hilfe ist darauf ausgelegt,  sowohl Privatpersonen, als auch Institutionen wie z.B. Museen, Stiftungen, Unternehmen etc. eine umfassende Rechtsberatung anzubieten, falls kulturelle Güter (Kunstwerke inbegriffen) involviert sind. Wir agieren in allen Zuständigkeitsbereichen in Spanien.

Als legaler Spezialist auf dem Kunstmarkt,  hat Antonio Pedro Rodriguez Bernal an vielen internationalen Transaktionen im Namen entweder der Parteien oder der Kunsthändler teilgenommen und auf diese Weise einen wichtigen Beitrag zu ihrem erfolgreichen Abschluss mit regelmäßiger Beratung, Verhandlung, Dokumenten- und Vertragsgestaltung sowie Revision geleistet.

Er wird häufig zu Rundfunksendungen eingeladen oder für Zeitungen interviewt um zu aktuellen Fragen im Zusammenhang mit dem Kunstgesetz, Erbe und Antiquitäten betreffend seine Sichtweise und Kenntnisse darzustellen. Er verfügt über solide Kenntnisse, nicht nur des spanischen Rechtes, sondern auch über diejenigen Rechtssysteme, die oft auf Kunsttransaktionen angewendet werden, wie das englische und das schweizer Recht.

Wir bieten die Dienste von Treuhändern für diejenigen Fälle, in denen die Werke in Spanien oder  ausnahmsweise in London kontrolliert werden könnten.

Lernen Sie mehr über Kulturgüter in unseren Blogartikeln.

Administrative Eingriffe:

Export und Import von Kulturgütern.

Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit Kulturgütern (Aufnahme in offizielle Kataloge und Register).

Subventionen, Steuererleichterungen, wirtschaftliche Hilfe für Restaurierung und Wartung.

Administrative Berechtigungen: Restaurationen, Instandhaltung und Änderung der Nutzung.

Eigentumsübertragung:

Titelüberprüfung.

Erste Schritte der Eigentumsübertragung (Vorkaufsrecht und Übernahme).

Auktionen.

Haftung versteckter Mängel.

Treuhänder

Gerichtliche Interventionen:

Zwangsenteignung.

Plünderung.

Konfiszierung.

Administrative Sanktionierungsverfahren.

Hilfe in Strafverfahren.

Schmuggel.

Rechtsberatung in Kultur- und Kunstrecht.

Geistiges Eigentum.

Artikel von Mark Athos Franklin (mathos@rodriguezbernal.com).

Weitere Kunstartikeln. Artikeln auf Deutsch.

Antonio Rodriguez Bernal, Rechtsanwalt und renommierter Spezialist im Recht des Kunstmarktes, historisches Erbe und Antiquitäten. Er nahm an zahlreichen internationalen Transaktionen von wertvollen Kunstwerken teil, entweder als Anwalt der Parteien oder der teilnehmenden Händler. Er ist häufig eingeladen in Rundfunksendungen und interviews um zu aktuellen Fragen im Zusammenhang mit dem Recht des historischen Erbes, Kunst und Antiquitäten zu diskutieren.

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