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Selbständige, die ein Geschäft in Spanien beginnen möchten, können sich freuen. Das mit Spannung erwartete » Selbständigengesetz» ist endlich in Kraft getreten.

Dieses Gesetz dient dazu,  den Selbstständigen zu ermöglichen ihre wirtschaftliche Situation zu verbessern und ihre Existenz zu sichern.

Die Hindernisse der Selbständigen sind vielerlei, wobei Steuern und Bürokratie auf dieser Liste weit vorne stehen.  Aus diesem Grund hat das spanische Parlament viel getan  um ein großes wirtschaftliches Potenzial freizusetzen, dessen Auswirkungen  auf die spanische Wirtschaft wahrscheinlich in den kommenden Jahren zu sehen sein wird.

Die wichtigsten Aspekte des » Selbständigengesetzes » (Ley de Emprendedores) sind:

1) Schutz für die Häuser der Selbständigen.- Das spanische Parlament versucht die Häuser der Selbständigen vor den Gläubigern bis zu einer Höhe von 300.000 Euro zu schützen.

2) GeschäftsKultur.- In  Schule und Universität zielt das Gesetz darauf ab, wichtige Fähigkeiten der nächsten Generation zu fördern. Mit den so genannten «Mini Empresas», lernen die Schüler, wie man ein Geschäft führt .

3) Aufenthaltstitel  für Ausländer.- Das Parlament versucht Hindernisse zu erleichtern, wenn sich ein Ausländer in Spanien niederlassen möchte, um ein Geschäft zu eröffnen. Nie war es einfacher eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.

4) Es wird einfacher ein Unternehmen zu anmelden.

So werden wir den gesamten Prozess schneller machen.

5) Die Zahlung der Mehrwertsteuer (IVA) zu verschieben.

6) “50 Euro Pauschaltarif (Tarifa plano)”.

7) Steuern.- Das Gesetz bietet viele  Anreize, zum Beispiel in Bezug auf die Forschung und die Entwicklung oder für die Schaffung von Arbeitsplätzen für Arbeiter mit Behinderungen.

Für weitere Fragen, können sie uns gerne unter folgender Emailadresse kontaktieren: mathos@rodriguezbernal.com oder schauen Sie auf unsere Homepage.

Artikel von Mark Athos Franklin, englisher Rechtsanwalt bei der Anwaltskanzlei Rodriguez Bernal.

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Antonio Rodriguez Bernal, Rechtsanwalt und renommierter Spezialist im Recht des Kunstmarktes, historisches Erbe und Antiquitäten. Wir haben auch seit 15 Jahren eine Abteilung fur Geschäftsrecht.

 

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